WEG Verwaltung

Starke Kompetenz. Starke Gemeinschaft. Mit der IMMWIN WEG-Verwaltung.

Der Aufgaben- und Leistungskatalog im Bereich der Wohnungseigentumsverwaltung ist umfassend reguliert. So bildet beispielsweise das Wohnungseigentumsgesetz die Basis der Verwaltungstätigkeit in diesem Sektor. IMMWIN hat den Anspruch einer nachhaltigen und zielgerichteten Betreuung der Wohnungseigentümergemeinschaften. Eine ausgeprägte Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbeiräten im Sinne der Gemeinschaften ist dabei unerlässlich. Die Zusammenführung der Einzelinteressen der Eigentümer unter Berücksichtigung sämtlicher Aufgaben, Rechte und Verpflichtungen aller Beteiligten stellt die Grundlage für eine werterhaltende und ordnungsgemäße Verwaltung. Für Sie und Ihre Eigentümergemeinschaft übernimmt IMMWIN die nachstehenden Aufgaben:

Kaufmännische Verwaltungsleistungen

  • Aufstellung eines Wirtschaftsplanes sowie die jährliche Erstellung der Gesamt- und Einzelabrechnung je Eigentumseinheit einschließlich der Ausweisung haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35 a EStG
  • Führen und Abrechnen der Hausgeld- und Rücklagekonten
  • Vollständige Debitoren- u. Kreditorenbuchhaltung
    Zahlungsüberwachung und pünktliche Zahlung aller öffentlichen Abgaben sowie wiederkehrender Leistungen
  • Bezahlung von Handwerkern, Lieferanten und sonstigen Leistungen nach vorheriger sachlicher Rechnungsprüfung
  • Bereitstellung der Unterlagen und Belege für die Eigentümer
  • Bearbeitung von Eigentümerwechseln
  • Geordnete Aufbewahrung der Stamm-Verwaltungsunterlagen sowie sonstige Unterlagen
  • Durchführung und Kontrolle der von der WEG beschlossenen Hausordnung
  • Einstellung, Überwachung und Kündigung von Personal
  • Laufende Information des Verwaltungsbeirats über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle
  • Fachkundige Beratung der Eigentümergemeinschaft sowie des Verwaltungsbeirates
  • Einladung und Durchführung der Wohnungseigentümerversammlungen
  • Führen der Beschlusssammlung
  • Durchsetzung der auf der Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse
  • Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft z.B. bei Abschluss von Versicherungsverträgen, Bearbeitung von Schadensfällen, Abschluss von Hausmeisterverträgen, Abschluss von Wartungsverträgen, Wahrung von Fristen
  • Regelmäßige Überprüfung der Liefer- und Versorgungsverträge auf ihre Wirtschaftlichkeit

Technische Verwaltungsleistungen

  • Laufende Überwachung des baulichen und technischen Zustandes der Anlage
  • Veranlassung der ordnungsgemäßen Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Beratung zur Notwendigkeit von Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Angebote einholen, Vertragsverhandlungen und Auftragsvergabe
  • Überwachung & Durchführung von Umbauten, Modernisierungen und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Ausarbeitung von Entscheidungsvorschlägen sowie Einholung von Stellungnahmen des Verwaltungsbeirates
  • Kontrolle des Gemeinschaftseigentums sowie Kontrolle der Hausmeister- und Handwerkerleistungen

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