Mietverwaltung

IMMWIN´s All inclusive für Ihr Miethaus

Im Mittelpunkt steht die umfassende Dienstleistung für Immobilieneigentümer sowie die individuelle Betreuung der Mieter. Dabei kann der Umfang der Verwaltungstätigkeit mit dem Eigentümer abgestimmt und explizit auf die einzelne Immobilie zugeschnitten werden. Die Mietverwaltung erstreckt sich regelmäßig auf drei Managementbereiche. Deren grundsätzlichen Kernaufgaben haben wir nachstehend für Sie aufgeführt. Dabei sind die Aufzählungen nicht abschließend und ohne Berücksichtigung von Individualvereinbarungen.

Kaufmännische Mietverwaltung

  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Buchhaltung
  • Rechnungsprüfung und deren Begleichung
  • Prüfung, Abschluss und Kündigung sämtlicher Verträge
  • Aufstellung der Hausordnung sowie Überwachung der Einhaltung
  • Koordination und Prüfung der vertraglichen Serviceleistungen
  • Kontoführung nebst Mietsollstellung, -verbuchung und -inkasso
  • Verwaltung und Management der Mietkautionen
  • Erstellung der Jahresabrechnungen und ggf. unterjährigen Abrechnungen
  • Auswertung, Berichterstattung und Handlungsempfehlungen für den Auftraggeber
  • Bildung und Verwaltung einer Instandhaltungsrücklage
  • Vollständiges Vertragsmanagement z.B. Heizungswartung, Aufzug, RWM etc.
  • Vorbereitende Maßnahmen und Zuarbeiten für die Steuerberatungsstelle

Technische Mietverwaltung

  • Regelmäßige Objektbegehungen zur Überwachung des baulichen Zustands
  • Vergabe und Kontrolle der Serviceleistungen
  • Erteilung notwendiger Reparatur- und Wartungsaufträge
  • Planung, Vergabe und Überwachung von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen
  • Mitwirkung bei behördlich angeordneten Maßnahmen

Klientel- u. Mietermanagement:

  • Erster Ansprechpartner für Mieteranliegen
  • Vollständige Korrespondenz mit den Mietern
  • Beschwerdemanagement
  • Mietvertragsmanagement (Abschluss, Durchführung, Kündigung)
  • Wohnungsübergaben und -abnahmen
  • Information, Rundschreiben und Aushänge in der Anlage
  • Prüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber
  • Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung
  • Jährliche Betriebskostenabrechnung

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